Erstens weist die Schätzung B._____ einen Mietwert von über Fr. 1.5 Mio. aus. Aus der Sicht der Fachrichter hätte entsprechend dem Schätzerhandbuch eine ortsübliche Leerstandsquote beachtet werden müssen. Bei einer Zugrundelegung eines Mietzinses gemäss der Schätzung B._____ (Fr. 170.00/m2) hätte eine Leerstandsquote von mindestens 8 % beachtet werden müssen. Die Schätzung B._____ geht dagegen davon aus, dass Flächen sofort vermietet werden können. Bei diesem Mietzins ist dies am entsprechenden Ort wohl nicht realistisch.