9.2.8.3. Aus Sicht der im Bereich Immobilienschätzung versierten Fachrichter ist die Schätzung B._____ in keiner Weise derart aus der Luft gegriffen, wie die Beschwerdegegnerin und der Beigeladene vorbringen. Aus ihrer Sicht ist der eruierte Landwert handelbar und markttransparent – zum geschätzten Preis kann ein Investor gefunden werden. Aus Sicht der Fachrichter gibt es lediglich zwei Auffälligkeiten, die das Gericht im Sinne eines obiter dictum nachfolgend festhält.