Die statistische Methode führt dabei nur zu richtigen Resultaten, wenn genügend Vergleichspreise zur Verfügung stehen. Wo keine oder nicht genügend Vergleichspreise vorhanden sind, werden alternativ andere aus der Immobilienbewertung bekannte Modelle angewendet (Erw. 6.1.5.): Die «Vergleichs- oder statistische Methode [geniesst] (bei unüberbauten Grundstücken) […] weiterhin Vorrang gegenüber alternativen Schätzungsmethoden, wobei mangels repräsentativer Vergleichsobjekte in genügender Anzahl zuweilen auf andere Schätzungsmethoden zurückgegriffen werden muss» (zit. VGE [WBE.2022.352] vom 17. Mai 2023, Erw.