9.2.5. Wie ausgeführt ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zur Ermittlung des Verkehrswerts in erster Linie auf die Vergleichsmethode abzustellen. Von Preisen, die in letzter Zeit in der nahen Umgebung für gleichartiges und gleichwertiges Land bezahlt wurden, kann auf den Verkehrswert des enteigneten Grundstücks geschlossen werden (Erw. 6.1.5.). «Was eine unbestimmte Vielzahl von Kaufinteressenten auf dem freien Markt für das enteignete Grundstück bezahlt hätte, lässt sich am zuverlässigsten aufgrund der tatsächlich gehandelten Preise für vergleichbare Liegenschaften - 51 -