Die Residualwertmethode sei für Landbewertungen grundsätzlich ungeeignet. Der Verkehrswert von Land müsse die Marktverhältnisse (Nachfrage, Angebot, bezahlte Preise etc.) berücksichtigen. Wenn aber bei der Residualwertmethode als Ausgangsbasis auf eine hypothetische Überbauung abgestellt werde, würden die Marktverhältnisse von überbauten Liegenschaften übernommen, statt jene von nichtüberbautem Land. Es könne also gar kein marktorientierter Landwert resultieren.