Der sich daraus ergebende Wert entspricht dem Bodenwert. Dabei ist nicht in jedem Falle von einem Bauobjekt auszugehen, das den nach geltender Bauordnung höchst zulässigen Baukubus aufweise, sondern von einer Überbauung, die unter den gegebenen Verhältnissen am Ort wahrscheinlich erstellt werden kann. In der Regel werden Industrie- bzw. grosse Gewerbegrundstücke nicht mehr als zu 50 % überbaut. Die restliche Fläche wird für Umschlag, Infrastruktur und ähnliches genutzt. Die Residualmethode beruht auf Annahmen und weist eine hohe Sensitivität auf (Schätzung B._____, S. 3).