9.2.3. Die Schätzung B._____ legt dar, dass «wenige Vergleichspreise von ähnlichen Grundstücken in vergleichbaren Gemeinden im Kanton Aargau in der Arbeitszone I» ermittelt werden konnten (zit. Schätzung B._____, S. 3). Aus diesem Grund griff die B._____ AG auf die Residualwert- oder Rückwärtsmethode zurück. Dabei wird der Wert von nicht oder nur mit Abbruchobjekten bebauten Parzellen auf Grunde einer hypothetischen, den Ausnutzungsbestimmungen entsprechenden Neuüberbauung berechnet, indem die Anlagekosten vom Ertragswert, der anhand von Marktmietwerten bestimmt werden kann, abgezogen werden. Der sich daraus ergebende Wert entspricht dem Bodenwert.