9.2.2. Das Gericht fasste daher den Beschluss, eine unabhängige Verkehrswertschätzung bei einer mit Bewertungen von Gewerbeland vertrauten Schätzerin in Auftrag zu geben. Mit Schreiben vom 27. August 2024 teilte das Gericht den Parteien die Absicht mit, eine unabhängige Schätzung bei der B._____ AG, T._____, in Auftrag zu geben. Dagegen gab es keine Einwendungen der Parteien (D.1.).