9.1. 9.1.1. Das Kantonale Steueramt ist für seine Schätzung von Fr. 280.00/m2 von einem Vergleichswert eines gewerblichen Grundstücks in der Arbeitszone II ausgegangen, welches im Februar 2018 zu Fr. 275.00/m2 gehandelt wurde (vgl. Erw. 6.2.). 9.1.2. § 12 Abs. 1 und 2 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Q._____ vom tt.mm.jjjj (vgl. A.1.; fortan BNO) regelt die zulässige Nutzung in der Arbeitszone I und lautet wie folgt: […] - 46 -