Gemäss Auskunft der Abteilung Landwirtschaft (Felix Peter, Leiter Bodenund Pachtrecht) vom 12. Februar 2025 ist der Handel von Grundstücken, die Speziallandwirtschaftszonen zugewiesen sind, selten, weshalb kaum Daten verfügbar sind. Die gemeinsame Praxis der Abteilung Landwirtschaft und des kantonalen Steueramtes besteht seit dem Inkrafttreten des BGBB (1991) in der Annahme, dass der Landwert solcher Zonen dem zwei- bis dreifachen Landwert von «gewöhnlichem» Landwirtschaftsland entspricht. Die Landwerte befinden sich gewöhnlich zwischen Fr. 20.00/m2 und Fr. 30.00/m2. Da derartige Handänderungen nicht systematisch erhoben werden, gibt es keine entsprechende Datenbank.