8. Zunächst ist der Landwert in der Spezialzone «XY/XZ», d.h. vor der planungsrechtlichen Massnahme, zu prüfen. 8.1. Das Kantonale Steueramt hat in seine Bewertung für den Wert vor der planungsrechtlichen Massnahme unterschiedliche Landwerte einbezogen: Unter dem Aspekt des Bestandesschutzes hat es Flächen, auf welchen «zonenfremde Bauten mit Bestandesschutz» stehen – konkret eine Bodenfläche von 62 m2 von Gebäude Nr. ccc und eine Bodenfläche von 176 m2 von Gebäude Nr. ggg – höher bewertet. Diese Teilfläche von total 238 m2 wurde entsprechend Land in der Arbeitszone I bewertet (Fr. 280.00/m2; Erw. 6.2.).