6.3. Die in Frage stehende, der Arbeitszone I zugewiesene Teilfläche von sss m2 ist beinahe rechteckig und auf der gesamten Länge (rund X m auf östlicher Länge bzw. rund X m auf westlicher Länge) zwischen rund X und X m breit. Lediglich an der südlichen Grenze besteht ein rund X m langer Streifen, welcher nur rund X m breit ist (gemäss dem Aargauischen Geografischen Informationssystem, AGIS).