Das Kantonale Steueramt führt weiter aus, es liege ein entsprechender Vergleichspreis eines gewerblichen Grundstücks in der Arbeitszone II vor, welches eine dreieckige Form von kleinerer Fläche aufweise und welches im Februar 2018 zu einem Preis von Fr. 275.00/m2 gehandelt worden sei. Die baulichen Nutzungen seien in der Arbeitszone I grösser als in der Arbeitszone II, weshalb es naheliege, Land in der Arbeitszone I höher zu bewerten. Zudem stamme der Vergleichspreis aus dem Jahr 2018, im Hinblick auf die positive Entwicklung der Baulandpreise in Gewerbezonen liege der Wert eher noch höher. Zusammengefasst sei die Bewertung daher als vorsichtig zu betrachten (Vorakten, act. 4).