Dies treffe auf die Gebäude Nr. ccc (Bodenfläche 62 m2) und Nr. ggg (Bodenfläche 176 m2) zu. Diese total 238 m2 seien daher zu bewerten wie Land in der Arbeitszone I (Fr. 280.00/m2). Dies führe zu einem Mischwert von rund Fr. 40.00/m2 (Vorakten, act. 4; vgl. auch Protokoll, S. 18). 6.2.2. Bezüglich der Bewertung des Landes in der Arbeitszone I führt das Kantonale Steueramt aus, die Bewertung mit Fr. 280.00/m2 sei vorsichtig. Die Parzellenform für ein über rrr m2 grosses Areal sei von sekundärer - 40 -