6.2. 6.2.1. Der Gemeinderat hat sich für die Festsetzung der Mehrwertabgabe an die Schätzung des Kantonalen Steueramtes gehalten (vgl. Vorakten, act. 7). Dieses hat den Landwert der Spezialzone «XY/XZ» auf Fr. 10.00/m2 geschätzt. Im Rahmen des Einspracheverfahrens hat das Kantonale Steueramt die Schätzung angepasst. Der Gemeinderat ist der angepassten Schätzung im Einspracheentscheid gefolgt (Vorakten, act. 2; vgl. auch A2, A3).