Der Zustimmung der Kantonalen Baugesuchszentrale vom tt.mm.jjjj (Beilage 4.3 Beschwerdeantwort Beigeladener) ist ergänzend zu entnehmen, dass es sich beim Betrieb des Beschwerdeführers um einen «produzierenden Gärtnereibetrieb» handelt, der «dem Gartenbauunternehmen» in R._____ angegliedert ist. Daraus ist abzuleiten, dass mindestens die kantonalen Behörden am fraglichen Betriebsstandort auf der Parzelle Nr. aaa gerade nicht von einem Gartenbauunternehmen im Sinne eines nichtlandwirtschaftlichen Dienstleistungsbetriebs ausgegangen sind.