5.7.6. Mit Datum vom tt.mm.jjjj wurde eine Baubewilligung für einen Anbau Erdlager und einen Zimmereinbau im Betriebsgebäude erteilt. Der Beigeladene reichte diesbezüglich die Stellungnahme vom tt.mm.jjjj des Finanzdepartementes des Kantons Aargau zur Baubewilligung vom tt.mm.jjjj ein (Beilage 4.2 Beschwerdeantwort Beigeladener). Dieser ist zu entnehmen, dass im damaligen Zeitpunkt die Zonierung von der Landwirtschaftszone II in die Spezialzone noch nicht rechtskräftig abgeschlossen war. Die Prüfung erfolgte demgemäss im Hinblick auf die Vorschriften der Landwirtschaftszone II. Daraus kann daher vorliegend nichts abgeleitet werden.