Plastiktunnels und den Ersatz dieser durch ein Foliengewächshaus erteilt (Beilage 5 zu den Beweisergänzungen). Eine kantonale Zustimmung wurde nicht eingeholt (vgl. Schreiben der Beschwerdegegnerin vom 29. April 2024 und Baubewilligung vom tt.mm.jjjj). Es ergeben sich aus der Baubewilligung keine Hinweise, die auf eine abweichende Qualifikation der Spezialzone schliessen lassen würden. Allein aus der fehlenden kantonalen Zustimmung kann jedenfalls nicht abgeleitet werden, es handle sich um eine Nichtbauzone.