Dennoch könnten die Begründungen in den entsprechenden Baubewilligungen allenfalls Hinweise auf die Qualifikation der Spezialzone geben. Für die vorliegend zu beurteilende Frage der Qualifikation der Spezialzone, welcher die Parzelle ab 1996 zugewiesen war, könnten von vornherein einzig die Baubewilligungen vom tt.mm.jjjj und tt.mm.jjjj von Bedeutung sein. Diese gilt es nachfolgend zu prüfen. 5.7.5. Unter der Zuweisung der Parzelle Nr. aaa zur Spezialzone «XY/XZ» wurde mit Datum vom tt.mm.jjjj eine Baubewilligung für den Abbruch von zwei - 32 -