5.6.6.14. Der Beschwerdeführer führte in der Stellungnahme zur Nutzungsplanung vom 15. April 2016 (Vorakten, act. 12) aus, der eigentliche (landwirtschaftliche) Pflanzenbau sei im Jahr 2006 aufgegeben worden. Seither bestehe die Haupttätigkeit im Gartenbau. Mit anderen Worten wurde die (teilweise) landwirtschaftliche Nutzung nur noch während rund 10 Jahren seit der letzten Zonenplanung betrieben. Die Zone kann nicht einzig deshalb als Bauzone qualifiziert werden, weil der Beschwerdeführer die landwirtschaftliche Bewirtschaftung aufgegeben hat.