Diese Ausführungen sprechen ebenfalls für die Qualifikation als Spezialzone im Nichtbaugebiet: Die Zuweisung von der Landwirtschaftszone II in die Spezialzone wurde ausdrücklich als Umzonung betrachtet und die Zuweisung wurde im Rahmen der Ausführungen zu den überdimensionierten Bauzonen nicht erwähnt. Die Qualifikation als Spezialzone im Nichtbaugebiet entspricht demnach auch der Absicht der Planungsbehörden. - 30 -