verfüge über überdimensionierte Bauzonen von rund xxx ha, weshalb ein Bedarf für eine Erweiterung der Bauzone mittel- bis langfristig kaum nachweisbar sein dürfte. Im Rahmen einer anderen Zuweisung von der Gewerbezone in die Übergangszone kam es daher zum Ergebnis, diese Zuweisung könnte falsche Erwartungen wecken (Vorprüfungsbericht1996, S. 2, Ziff. 3.1; ebenso später der Genehmigungsbeschluss des Grossen Rates vom tt.mm.jjjj [Nr. vvv], S. 4, Ziff. 4.1.2, Beilage 3 zu den Beweisergänzungen).