Gemäss Protokoll der Nutzungsplanungskommission fand mit der Nutzungsplanungsrevision im Jahr 1993 die erstmalige Nutzungsplanung Kulturland statt (Botschaft1993, Ziff. 1). Der überwiegende Teil des Kulturlandes wurde in diesem Rahmen der Landwirtschaftszone I zugewiesen. Der Landwirtschaftszone II wurde einzig der Gartenbaubetrieb zugewiesen. «Die Aktuelle Nutzung dieses Gärtnereibetriebes besteht zu einem ansehnlichen Anteil aus bodenunabhängiger Produktion» (zit. Botschaft1993, Ziff. 4.2.1.). - 28 -