Gemäss Schreiben des Beschwerdeführers an die Beschwerdegegnerin vom 15. April 2016 (Vorakten, act. 12) übernahm der Beschwerdeführer den Betrieb von seinem Vater. Neben dem bereits bestehenden Pflanzenbau begann er mit dem Gartenbau (vor der Zuweisung der Parzelle in die Landwirtschaftszone II im Jahr 1993). Im Rahmen der Nutzungsplanung 1993 wurde die Parzelle neu der Landwirtschaftszone II zugewiesen.