Weitere Zonen gemäss Art. 18 RPG § 31 – Spezialzone XY/XZ 1 Nutzung Die Spezialzone XY/XZ ist für die bodenabhängige und bodenunabhängige Produktion im Bereich des Pflanzenbaus bestimmt. 2 Bauten und Bauten und Anlagen sind gestattet, soweit sie der zulässigen Anlagen Nutzung dienen und betriebsnotwendig sind. Der Gemeinderat legt die Baumasse unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen im Einzelfall fest. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. - 27 -