Diese Voraussetzungen wurden als nicht mehr erfüllt qualifiziert, wenn die Bodenbewirtschaftung in den Hintergrund trat und andere Nutzungen den Hauptzweck der Bauten bildeten. Betriebe, deren Produkte zwar mit der Landwirtschaft verbunden waren, aber nicht aus unmittelbarer Bodenbewirtschaftung gewonnen wurden, waren nicht zonenkonform (EJPD/BRP Erläuterungen RPG zu Art. 16, Rz. 18 ff.). Es bestand «kein Grund, sie mit - 25 - Boden einer Landwirtschaftszone zu bevorzugen; sie beanspruchen ihn ja nicht zur Bewirtschaftung» (zit. EJPD/BRP Erläuterungen RPG, zu Art. 16, Rz. 22).