Gemäss dem RPG in der damaligen Fassung (fortan aRPG) bzw. unter der Geltung des Produktionsmodells wurden unter landwirtschaftlicher Nutzung bzw. Bewirtschaftung demnach nur diejenigen Produktionsformen verstanden, für die der Boden als Produktionsfaktor unentbehrlich war (sog. Bodenabhängigkeit; EJPD/BRP Erläuterungen RPG zu Art. 16 RPG, Rz. 9). Die Produktionsweise war das begriffsbestimmende Element (JEA- NETTE KEHRLI, Agrarraumplanungsrecht, Rz. 21 ff.). «Wo landwirtschaftliche Erzeugnisse bodenunabhängig gewonnen werden, liegt für die Zonenordnung keine landwirtschaftliche Nutzung vor: