Von vornherein nicht zonenkonform in der Landwirtschaftszone kann der Gartenbaubetrieb sein, insoweit dieser in der Gestaltung und Pflege von Gärten im Sinne eines Dienstleistungsbetriebes besteht. Insoweit die Produktion bodenunabhängig ist, sind die Bauten und Anlagen nur im Rahmen der inneren Aufstockung zonenkonform. 5.6.5. Vorliegend ist die Qualifikation einer Spezialzone im Jahr 1996 von Interesse. Es ist daher nachfolgend die damals geltende Rechtsordnung zu prüfen. - 24 -