Nicht zonenkonform ist Gartenbau, der nicht landwirtschaftlich ist, d.h. als Teil eines Baugewerbes erscheint. 5.6.4. Als Zwischenfazit ist − gestützt auf geltendes Recht − festzuhalten, dass die in Frage stehenden Bauten und Anlagen auf der Parzelle Nr. aaa als in der Landwirtschaftszone zonenkonform zu qualifizieren sind, sofern diese nur dem produzierenden Gartenbau im Sinne von landwirtschaftlichem Pflanzenbau dienen und dafür betrieblich notwendig sind.