5.6.3.5. Nicht landwirtschaftlich und damit nicht zonenkonform sind dagegen der gestaltende Gartenbau und ähnliche Handels- und Dienstleistungsbetriebe, die keine Produkte hervorbringen, sondern der Pflege und Gestaltung von Gärten und ähnlichem dienen (JEANETTE KEHRLI, Agrarraumplanungsrecht, Rz. 24; so auch ALEXANDER RUCH/RUDOLF MUGGLI, Praxiskommentar RPG, Art. 16, N 23; AGVE 2006, S. 178 ff., Erw. 3.1.). Als Sparte der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung muss auch der produzierende Gartenbau produktionsorientiert sein; mithin ist darunter landwirtschaftlicher Pflanzenbau zu verstehen.