5.6.3.3. Der Terminus «Produktion verwertbarerer Erzeugnisse aus dem Pflanzenbau» meint den Anbau von Nahrungs- und Genussmitteln, Rohstoffen und Tierfutter mittels des Prozesses der Photosynthese, wobei die hergestellten Produkte nicht zwingend essbar sein müssen; auch Produkte als Rohstoffe zu Dekorations- oder Zierzwecken können unter den Begriff fallen (JEANETTE KEHRLI, Agrarraumplanungsrecht, Rz. 24; vgl. auch Botschaft Agrarpolitik 2002, S. 85). «Der produzierende Gartenbau, der Zierpflanzen, Blumen, Christbäume und ähnliches hervorbringt, ist damit im Grunde nur - 23 -