Bei der Zuweisung zur Landwirtschaftszone II im Jahr 1993 und bei der Zuweisung zur Spezialzone «XY/XZ» sei betont worden, dass neue Bauten für den bestehenden Gartenbaubetrieb ermöglicht werden sollten. Es sei bereits damals bekannt gewesen, dass die C._____ AG nicht nur Pflanzen-, sondern auch Gartenbau betreibe. So bestünden im südöstlichen Teil der Parzelle mehrere Bauten und Anlagen, welche nur für den Gartenbau erstellt worden seien. Die Fläche sei dicht bebaut, wodurch der Eindruck einer Bauzone entstehe. Bauen sei in der Spezialzone «XY/XZ» demnach gerade nicht verboten gewesen, weshalb es sich um eine Bauzone gehandelt habe.