2.5.3. Gegen die Verfügung vom 5. Januar 2023 (Vorakten, act. 7) liess der Beschwerdeführer Einsprache beim Gemeinderat erheben (Vorakten, act. 6). Im Rahmen des Einspracheverfahrens wurde die Schätzung des Bodenwerts in der Landwirtschaftszone erhöht (von Fr. 10.00 auf Fr. 40.00; A.3.), woraus ein Mehrwert von Fr. 1'678'500.00 bzw. eine Mehrwertabgabe von Fr. 335'700.00 resultierte. Diese Erhöhung des Bodenwertes in der Landwirtschaftszone ergibt sich aus einer Neuschätzung und der entsprechenden Stellungnahme des Kantonalen Steueramtes, welche (mindestens) auszugsweise in der Einspracheantwort des RA BVU vom 13. März 2022 zitiert wird.