erhielt, wobei das Schreiben vom 23. November 2022 eher dagegenspricht (Vorakten, act. 9). Da die Zusammenstellung im Rahmen der Beschwerdeantwort im vorliegenden Verfahren eingereicht und dem Beschwerdeführer damit spätestens in diesem Zeitpunkt zur Kenntnis gebracht wurde, erübrigt sich eine vertiefte Auseinandersetzung. Sollte das rechtliche Gehör verletzt worden sein, kann es damit jedenfalls als geheilt betrachtet werden.