2.5.1. Gemäss Schreiben der Gemeinde Q._____ vom 24. Oktober 2022 (Vorakten, act. 10) hat das Kantonale Steueramt die Schätzung des Mehrwertes mit Datum vom 7. Juni 2017 vorgenommen und den Mehrwert auf Fr. 1'902'300.00 geschätzt, woraus eine Mehrwertabgabe von Fr. 380'460.00 resultierte. Diese beiden Werte wurden dem Beschwerdeführer mit erwähntem Schreiben mitgeteilt. Nicht vollständig klar wird, ob der Beschwerdeführer auch die Zusammenstellung des Kantonalen Steueramtes (Vorakten, act. 11) erhielt, wobei das Schreiben vom 23. November 2022 eher dagegenspricht (Vorakten, act. 9).