F. Das Gericht hat die Streitsache am 26. Februar 2025 ohne Parteibeteiligung abschliessend beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. -7- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Gegen Verfügungen des Gemeinderats, mit welchen Mehrwertabgaben festgesetzt werden, kann innert 30 Tagen seit Zustellung Einsprache erhoben werden. Einspracheentscheide können innert 30 Tagen mit Beschwerde beim SKE angefochten werden (§ 28b Abs. 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen [BauG; SAR 713.100] vom 19. Januar 1993 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [VRPG; SAR 271.200] vom 4. Dezember 2007).