Die Stellungnahmen wurden den Parteien mit Schreiben vom 16. Dezember 2024 übers Kreuz zugestellt. E. Mit Beweisanordnung vom 21. November 2024 ersuchte das Gericht das Kantonale Steueramt um eine Übersicht der in den Nachbarsgemeinden der Einwohnergemeinde Q._____ erzielten Vergleichspreise in der Arbeitszone I im Zeitraum zwischen 2016 bis September 2022. Die Vergleichspreise wurden dem Gericht am 12. Dezember 2024 übermittelt. Die Übersicht wurde den Parteien ebenfalls mit Schreiben vom 16. Dezember 2024 in anonymisierter Form zur Kenntnis gebracht.