D.2. Mit Datum vom 16. Oktober 2024 reichte die B._____ AG auftragsgemäss den Kurzbericht zum Landwert von Gewerbebauland der Parzelle Nr. aaa in der Einwohnergemeinde Q._____ ein (fortan Schätzung B._____). D.3. Die Schätzung wurde den Parteien mit Schreiben vom 16. Oktober 2024 zur Kenntnis gebracht. Im gleichen Zug wurde es den Parteien freigestellt, sich dazu innert Frist bis 18. November 2024 vernehmen zu lassen. Der Beigeladene nahm mit Schreiben vom 11. November 2024 Stellung. Die Beschwerdegegnerin äusserte sich mit Schreiben vom 12. November 2024. Der Beschwerdeführer äusserte sich mit Schreiben vom 14. November 2024. -6-