B.8. Mit Schreiben vom 22. Mai 2024 ersuchte der Vertreter des Gesuchstellers das SKE, den Beigeladenen aufzufordern, der Beweisanordnung vom 7. Mai 2024 Folge zu leisten und sowohl die vollständige Stellungnahme des kantonalen Steueramtes als auch die Unterlagen zur Neuschätzung einzureichen. Der Beigeladene sei mit den mit Schreiben vom 13. Mai 2024 eingereichten Dokumenten der Aufforderung des Gerichts nicht nachgekommen. -5-