B.4. Die Beschwerdegegnerin liess sich innert erstreckter Frist mit Eingabe vom 5. Juli 2023 durch ihren Rechtsvertreter, Alexander Rey, vernehmen. Sie beantragte: «1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer.» B.5. Die Eingaben der Beschwerdegegnerin und des Beigeladenen wurden dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. Juli 2023 zur Kenntnis gebracht. B.6. Der Beschwerdeführer replizierte innert erstreckter Frist am 5. Oktober 2023 und hielt an seinen Anträgen fest.