Gleichentags lud es den Regierungsrat (fortan Beigeladener) als Vertreter des Kantons Aargau, dieser vertreten durch die RA BVU, zum Verfahren bei und forderte diesen ebenfalls zur Vernehmlassung auf. B.3. Mit Stellungnahme vom 20. Juni 2023 liess sich der Beigeladene vernehmen und stellte folgenden Antrag: «Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.»