Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde von der Gemeinde am tt.mm.jjjj beschlossen und vom Regierungsrat am tt.mm.jjjj genehmigt (RRB Nr. uuu vom tt.mm.jjjj, Beschwerdebeilage 5). A.2. Mit Verfügung vom 5. Januar 2023 auferlegte der Gemeinderat A._____ für die Zuweisung einer Teilfläche von ttt m2 [recte: sss m2] zur Arbeitszone I eine Mehrwertabgabe von Fr. 380'460.00 (Vorakten, act. 7 und 9; der Gemeinderat ging von Flächen aus, die vom ÖREB-Kataster abweichen). A.3. A._____ liess durch seinen Rechtsvertreter, Dr. Peter Heer, mit Datum vom 3. Februar 2023 Einsprache gegen die Abgabeverfügung erheben (Vorakten, act. 6).