Die Parzelle im Halte von insgesamt qqq m2 war vor der Gesamtrevision der Spezialzone «XY/XZ» zugewiesen. In der Nutzungsplanungsrevision wurde eine Teilfläche von sss m2 der Arbeitszone I zugewiesen. Die Restfläche von ppp m2 wurde der allgemeinen Landwirtschaftszone zugewiesen (vgl. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen [ÖREB- Kataster]; Vorakten, act. 18). Die auf dieser Teilfläche vorhandenen Bauten wurden bzw. werden zurückgebaut und rekultiviert (Beschwerdebeilage 7; Beschwerdeantwort Rechtsabteilung des Departementes für Bau, Verkehr und Umwelt [fortan RA BVU], Beilage 1, Ziff. 3.5.2.; Protokoll, S. 3).