Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 500.00 wird den Beschwerdeführern angerechnet. 3. Die Beschwerdeführer haben der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenersatz von Fr. 2'500.00 (inkl. Auslagen und MWSt) auszurichten. Zustellung - Beschwerdeführer (2) - Beschwerdegegnerin (2) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde