5.3. Die schlechte Sickerfähigkeit des Bodens sowie die Hanglage des Grundstücks legen den Schluss nahe, dass das Wasser unterirdisch abfliesst und von dort aus schliesslich in die Kanalisation gelangt. Um das Haus der Beschwerdeführer verläuft eine Sickerleitung. Die Erstellung einer solchen - 14 - Leitung wäre bei guter Sickerfähigkeit des Bodens nicht erforderlich gewesen (Protokoll, S. 3 f., S. 13).