Eine Berücksichtigung der individuellen Situation der Abgabepflichtigen verursache überproportionale administrative Kosten, zumal die Abwassermenge nur einen geringen Einfluss auf die Kosten des Kanalisationsnetzes habe, welches ohnehin unterhalten werden müsse. Es sei plausibel, dass ein Teil des über den separaten Zähler laufenden Wassers für die Bewässerung des Gartens genutzt werde und versickere. Andererseits sei es aber auch möglich, dass ein Teil des Wassers über die Oberfläche abfliesse und in die Kanalisation gelange. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Wasser zu anderen Zwecken gebraucht werde.