Die Beschwerdegegnerin verweist auf den Bundesgerichtsentscheid 2C_417/2007 vom 11. Januar 2008, in welchem sich das Bundesgericht mit der Frage, ob der Wasserbezug einer Gartenbewässerung bei der Bemessung der Abwasserbenützungsgebühr in Abzug zu bringen sei, befasst hat. Das Bundesgericht habe erwogen, es könne aus praktischen Gründen - 10 -