4. 4.1. Die Gemeinde Q._____ berechnet die Abwasserbenützungsgebühren anhand des Frischwasserbezugs (Erw. 3.3.). Das ist eine anerkannte und taugliche Bemessungsmethode. Strittig ist, ob ein Anspruch darauf besteht, die für die Bewässerung des Gartens verbrauchte Wassermenge durch einen zweiten Zähler separat zu erfassen, sodass diese bei der Berechnung der Abwasserbenützungsgebühr berücksichtigt werden kann.