Weiter habe die Gemeinde trotz Aufforderung in der Beschwerde die Gesetzesmaterialien zum Wasserreglement nicht zur Verfügung gestellt. Aus diesen gehe wahrscheinlich hervor, dass ein zweiter Zähler für die Gartenbewässerung ausnahmsweise bewilligt werden könne (Replik vom 8. September 2023, S. 8).