3.5. 3.5.1. Die Beschwerdeführer machten an der Verhandlung vom 29. Mai 2024 geltend, sie seien vom Wasserreglement (kurz: WR) vom 12. Juni 2002 als gesetzliche Grundlage ausgegangen, da sich der Anspruch auf Einbau eines zweiten Wasserzählers auf § 28 Abs. 2 WR stütze (Protokoll, S. 7).